PKW
Fahrzeugarten Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
a) mit einer bbH von höchstens 45 km/h sowie
b) bei Kraftfahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm,
c) bei Kraftfahrzeugen mit anderem Antrieb (Diesel- oder Elektromotor) einer Nenn- bzw. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW.
d) bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf 350 kg begrenzt; bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb zählt das Gewicht der Batterien nicht zur Leermasse.
Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.



