Motorrad

Jetzt bist Du angekommen. Im Beruf, in der Familie. Jetz kannst Du Dich einen Moment lang besinnen. "Habe ich auf meinem Weg etwas verloren?" Nein.
Freiheit und Beschleunigung. Die Elemente und die Geschwindigkeit. Die Straße und die Landschaft. Die Gemeinschaft mit Gleichgesinnten. Diese Freude muss nicht mehr der Verganngenheit angehören. Denn das Motorradfahren ist ein Ding aller Dinge!

Fahrzeugart Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme (ab 16 Jahren) von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Vorgeschriebener Theorieunterricht:
6 Stunden zu je 90 Minuten

Vorgeschriebene Fahrstunden:
2 Stunden zu je 45 Minuten

Fahrzeugart Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

a) Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind
e) Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind;) bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - beschränkt - wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als
0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).

Fahrzeugart Schwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - unbeschränkt - wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt -
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.