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Klassen

Die neuen EU Führerscheinklassen

Die Staaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, unterteilen ihre Führerscheine jetzt in einheitliche Klassen.

Das bedeutet: Unsere alten grauen und rosa Führerscheine (Klasse 1, 2, 3, 4, 5) werden langsam aber sicher aussterben.
Die alte Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit, eine neue Fahrerlaubnis wird aber nur noch als sogenannter "Karten-Führerschein" erteilt.

Was ist nun wirklich neu ?
Auf dem Weg zur Harmonisierung des EU-Fahrerlaubnisrechts hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften Richtlinien zum neu einzuführenden EU-Führerschein verabschiedet.
Grundgedanke der Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts ist u.a. die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten.

Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue Führerscheinrecht mit den internationalen Fahrerlaubnisklassen

A - Motorräder
B - Personenkraftwagen (PKW)
C - Lastkraftwagen (LKW)
D - Kraftomnibusse
E - Anhänger
M - Kleinkrafträder
S - dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
T und L - Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

mit verschiedenen Unterklassen eingeführt, welche die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 ablösten.