Zielgruppe:
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die früherstens 6 Monate nach Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B freiwillig an einem Fortbildungsseminar teilnehmen und dadurch ihre Probezeit um bis zu 1 Jahr verkürzen können.

Umfang:
3 Sitzungen zu je 90 Minuten und zwischen der 1. und 3. Sitzung eine Übungs- und Beobachtungsfahrt in Gruppen, bei der jeder Teilnehmer mindestens 60 Minuten fährt; außerdem zwischen der 1. und 3. Sitzung Teilnahme an "paktischer Sicherheitsübungen" auf einem Platz ohne öffentlichen Straßenverkehr im Umfang von 240 Minuten.

Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF)


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Punkteseminar (ASP)