Große Lasten anheben und transportieren bedeutet viel Verantwortung.

Ein Unternehmer, der Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb einsetzt, muss über Mitarbeiter verfügen, die in Theorie und Praxis erfolgreich und fachunterwiesen worden sind (Grundlagen waren insbesondere die BetrSichV, BGVen A1 §§ 29 und 30, DG 6 § 30 Abs. 10, D8 § 28, D27 § 27, BGG 921, BGI 556, BGR 151, 152 und 500 Kap. 2.8 und 2.12).

Z. B. Auszug BGV A1 "Grundsätze der Prävention" § 29 Bereitstellung:

(1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören.

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen den Versicherten in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Für die bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstungen müssen EG-Konformitätserklärungen vorliegen.

Z. B. Auszug BGV A1 § 30 Benutzung

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden.

(2) Die Versicherten haben die persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer unverzüglich zu melden.

Z. B. Auszug BetrSichV § 9 Unterrichtung und Unterweisung

(1) Bei der Unterrichtung der Beschäftigten nach § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes und § 14 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Beschäftigtenangemessene Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefahren, die sich aus den in ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung vorhandenen Arbeitsmitteln ergeben, auch wenn sie diese Arbeitsmittel nicht selbst benutzen und

soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen. Die Betriebsanweisungen müssen mindestens Angaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich der Benutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrungen enthalten.
(2) Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damitdie Beschäftigten, die Arbeitsmittel benutzen, eine angemessene Unterweisung insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren erhalten und

die mit der Durchführung von Instandsetzungs-, Wartungs- und Umbauarbeiten beauftragten Beschäftigten eine angemessene spezielle Unterweisung erhalten.

Beauftragung

Z. B. Auszug BetrSichV Anhang II 2.5

Die Benutzung der Arbeitsmittel bleibt dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Beschäftigten vorbehalten. Trifft dies für Beschäftigte nicht zu, dürfen diese Arbeitsmittel nur unter Aufsicht der Beschäftigten nach Satz 1 benutzt werden.

Z. B. Auszug BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Kapitel 2.8, Abschnitt 3.2

Der Unternehmer darf mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind.

Erläuterung: Mit diesen Arbeiten vertraut sein schließt mit ein, dass die betreffenden Personen entsprechend der Aufgabenstellung unterwiesen worden sind und die Betriebsanleitung sowie die infrage kommenden betrieblichen Anweisungen kennen und dass insbesondere folgende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden:

  • Abschätzen des Gewichtes der Last
  • Abschätzen der Schwerpunktlage von Lasten
  • Kenntnisse über zur Verfügung stehende Anschlagmittel,Tragfähigkeit von Anschlagmitteln in Abhängigkeit von der Zahl der Stränge, Anschlagart und Neigungswinkel,- Auswahl geeigneter Anschlagmittel
  • Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen
  • Verhalten beim Anschlagen, Anheben und Transport
  • Zeichengebung
  • Vermeidung von Schäden an Anschlagmitteln, Kantenschutz
  • Verhalten beim Absetzen und Lösen der Anschlagmittel
  • Ablegereife von Anschlagmitteln, Prüfung
  • Aufbewahrung von Anschlagmitteln

Ausbildung


Preise

Die Ausbildungsdauer zum Erwerb des Fachausweises für Anschläger im Hebezeugbetrieb beträgt 4 Unterrichtstunden.

Die Ausbildungsdauer zum Anschläger ist bei der Ausbildung zum Erd- und Straßenbaumaschinenführer, Staplerführer und Ladekranführer inbegriffen. 

Unterweisung


Preise

Eine jährliche Unterweisung für die Anschläger im Hebezeugbetrieb hat nach § 4 der BGV A1 stattzufinden:
"Der Unternehmer hat den Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen, sie muss dokumentiert werden."

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